Benutzungsregeln

1. Bestätigung der Anerkennung der Benutzungsregeln

Vor Benutzung des Waldseilparks muss jeder Teilnehmer diese Benutzungsregeln zur Kenntnis nehmen und sein Einverständnis, sowie seine Kenntnisnahme mit seiner Unterschrift bestätigen. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter die Benutzungsregeln dem Teilnehmer zur Kenntnis geben und dies mit seiner Unterschrift bestätigen, wobei die Namensangabe des Erziehungsberechtigten und des Teilnehmers erforderlich ist.

2. Eigenverantwortung

Die Benutzung des Waldseilparks ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer haftet für selbstverschuldete Unfälle. Bei Zusammentreffen mehrerer Unfallursachen hat sich der Teilnehmer ein eigenes Mitverschulden im Rahmen der Haftung anrechnen zu lassen. Für die Haftung des „Abenteuer-Kletterwaldes Zittauer Gebirge“ gilt Ziffer 7. Für Begleitpersonen ist der Waldseilpark frei zugänglich.

3. Altersgrenze und körperliche Verfassung

Der Waldseilpark ist für Teilnehmer ab 5 Jahren und einer Körpergröße von 1,10 m
geeignet, die nicht an einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, und bei der Benutzung des Waldseilparks eine Gefahr für sich selbst und/ oder eine andere Person darstellen können.

4. Sicherheitsanweisungen

Im gesamten „Abenteuer-Kletterwald Zittauer Gebirge“ herrscht aus Brandschutzgründen absolutes Rauchverbot. Ausgenommen davon ist der ausgewiesene Raucherbereich. Personen mit ausgeliehenen Gurten ist das Rauchen auch in diesem Bereich verboten.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, wetterangepasste und belastungstaugliche Kleidung, sowie geschlossenes, festes Schuhwerk zu tragen. Jeder Teilnehmer muss vor dem Betreten der Parcours an der Einweisung teilnehmen und den Einweisungsparcours unter Aufsicht absolvieren. Alle Anweisungen der Trainer sind bindend und unbedingt zu befolgen. Bei Verstoß oder Zuwiderhandlung kann der Teilnehmer aus dem Waldseilpark ausgeschlossen werden. Bei Verstoß oder Zuwiderhandlung gegen die Sicherheitsforderungen des Trainers bzw. des Betreibers übernimmt der „Abenteuer-Kletterwald Zittauer Gebirge“ keine damit verbundenen Schadensansprüche.
Jede Übung darf zeitgleich nur von jeweils einem Teilnehmer begangen werden. Auf Plattformen dürfen sich maximal 3 Personen gleichzeitig aufhalten.

5. Mitführen von Gegenständen

Im Besitz des Teilnehmers befindliche Gegenstände (wie Schmuck, Mobiltelefone, Kameras etc.) dürfen bei der Benutzung des Waldseilparks nicht in der Weise mitgeführt werden, dass sie eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder für andere Personen darstellen können. Der „Abenteuer-Kletterwald Zittauer Gebirge“ übernimmt dafür keine Haftung. Auf Anweisung des Trainers hat der Teilnehmer mitgeführte Gegenstände abzulegen und sicher zu verwahren.

6. Ausrüstung

Die ausgegebene Sicherheitsausrüstung, bestehend aus Komplettgurt, Helm und Sicherungsseil einschließlich Rollenkarabiner und Sicherungskarabiner, darf während der Benutzung des Waldseilparks nicht abgelegt werden. Die Sicherheitsausrüstung muss nach den Anweisungen des Trainers bzw. Betreibers benutzt werden. Die komplette Sicherheitsausrüstung muss 2 ½ Stunden (im Kidsparcours 1 Stunde) nach Aushändigung wieder zurückgegeben werden. Die Ausleihzeit kann verlängert werden. Jede weitere angefangene Stunde wird mit 5 € berechnet.

Die Sicherungskarabiner müssen immer am dafür gekennzeichneten Sicherungsseil eingehängt sein. Beim Umsichern muss immer einer der beiden Sicherungskarabiner mit dem Sicherungsseil verbunden sein. Es dürfen niemals beide Sicherungskarabiner gleichzeitig aus dem Sicherungsseil ausgehängt werden.
Im Zweifelsfall muss ein Trainer bzw. Betreuer herbeigerufen werden. Die Teilnehmer sind zur sorgfältigen Behandlung der zur Verfügung gestellten Ausrüstungsgegenstände verpflichtet. Für etwaige Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen oder für den Verlust der Ausrüstung, haftet der Gast.
Vor Ausgabe der Ausrüstung ist für diese ein Pfand (Personalausweis, Fahrerlaubnis etc.) zu hinterlegen. Beim Toilettengang ist die Ausrüstung abzulegen, für evtl. Verunreinigungen wegen Nichteinhaltung dieser Anweisung werden dem Benutzer die Reinigungskosten in Rechnung gestellt. Nach erneutem Anlegen der Ausrüstung ist ein Trainer zur Kontrolle zu konsultieren.

7. Haftungsbegrenzungen

Das Begehen der kompletten Anlage erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr. Bei Verletzungen durch Schraubverbindungen, Seile, Karabiner, Rollenkarabiner, Holzsplitter, Teile der Übungen, Äste, unwegsames Gelände usw. oder bei Beschädigungen bzw. Diebstahl z.B. von Kleidungsstücken, Handy, Kamera usw. übernimmt der Betreiber keine Haftung. Der Betreiber haftet nicht für Unfälle, die durch Nichteinhaltung der Benutzerregeln oder der Traineranweisungen entstanden sind, es sei denn, die Verletzung beruht auf einem Verstoß der Betreiber gegen ihre Verkehrssicherungspflichten. Für Schäden, die der „Abenteuer-Kletterwald Zittauer Gebirge“ zu vertreten hat, haftet er nur, soweit ihm Vorsatz und / oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen sind. Ebenfalls keine Haftung wird für Unfälle übernommen, die durch falsche Angaben oder durch panische Anfälle eines oder mehrerer Teilnehmer verursacht werden. Unfälle, Sachschäden oder Verletzungen müssen unverzüglich einem Trainer gemeldet werden.

8. Ausschluss des Teilnehmers, Hausrecht, Höhere Gewalt

Der „Abenteuer-Kletterwald Zittauer Gebirge“ bzw. die für ihn handelnden Personen behalten sich das Recht vor, Personen, die sich nicht an diese Benutzerregeln halten, vom Klettern im Waldseilgarten auszuschließen. Sie üben das Hausrecht aus und behalten sich das Recht vor, jederzeit den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen (Feuer, Sturm, Gewitter, technische Defekte etc.) einzustellen bzw. auf bestimmte Parcours zu begrenzen. Es erfolgt in diesem Falle keine Rückvergütung des Eintrittspreises. Beendet ein Teilnehmer den Besuch des Waldseilparks frühzeitig auf eigenen Wunsch, erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung des Eintrittspreises.